KI-Schulungspflicht: Gut gemeint – aber nicht gut genug geregelt
- marketing49675
- 18. Juni
- 3 Min. Lesezeit
Die EU-Schulungspflicht – und ihre Schwächen aus Sicht des Datenschutzes

Seit dem 1. Februar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht für Unternehmen, ihre Mitarbeitenden im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu schulen. Was auf den ersten Blick wie ein sinnvoller Schritt in Richtung digitaler Aufklärung wirkt, offenbart bei genauerem Hinsehen Schwächen – denn gesetzliche Grundlage, Inhalte und praktische Umsetzung sind bislang wenig konkret geregelt.
Was ist die KI-Schulungspflicht überhaupt?
Mit der wachsenden Verbreitung von KI-Anwendungen im Arbeitsalltag – von automatisierten Textgeneratoren über Empfehlungssysteme bis hin zu Entscheidungsunterstützungen – ist die Sensibilisierung von Mitarbeitenden wichtiger denn je. Ziel der neuen Schulungspflicht ist es, Risiken wie diskriminierende Algorithmen, intransparente Ergebnisse oder fehlerhafte Entscheidungen frühzeitig zu erkennen und verantwortungsvoll mit KI umzugehen.
Die Grundidee ist KLAR zu begrüßen: KI soll nicht blind genutzt werden – insbesondere, wenn personenbezogene oder sensible Daten im Spiel sind. Deshalb sind Schulungen wichtig. Es gibt allerdings wesentliche Kritikpunkte, die nicht in Vergessenheit geraten dürfen.
Kritikpunkt 1: Fehlende gesetzliche Klarheit
Trotz ihrer Einführung fehlt der Schulungspflicht eine klare gesetzliche Grundlage. Bisher gibt es …
… keinen spezifischen Paragrafen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder der DSGVO, der die Schulungspflicht explizit regelt,
… keine bundeseinheitliche Verordnung, die den Umfang oder die Inhalte festlegt,
… keine abgestimmten Empfehlungen der Datenschutzkonferenz (DSK) oder der Aufsichtsbehörden.
Die Pflicht wird vielfach nur aus der allgemeinen Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) und der Relevanz von KI-Systemen im datenschutzrechtlichen Kontext abgeleitet. Für Unternehmen bedeutet das: Sie sind verpflichtet zu handeln, wissen aber nicht genau, wie.
Gleiches gilt für Artikel 4 des AI-Acts: Er verlangt zwar, dass alle Beschäftigten, die KI nutzen über das notwendige Wissen verfügen – doch in welchem Maße oder Umfang bleibt unberücksichtigt. Gleichzeitig betrifft die Regel alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen.
Kritikpunkt 2: Vage Inhalte – keine konkreten Standards
Was genau sollen Mitarbeitende lernen? Bisher gibt es nur vage Leitlinien, wie zum Beispiel:
Grundlagen von KI-Systemen
Wirkmechanismen automatisierter Entscheidungen
Chancen und Risiken von KI-Systemen
Verantwortlicher Umgang mit KI im Arbeitskontext
Was fehlt, sind:
konkrete Schulungsziele und Prüfstandards
modularisierte Schulungsformate für unterschiedliche Rollen
klare Vorgaben, welche Tools und Systeme geschult werden müssen
Dabei wäre es essenziell, die Schulung an konkreten KI-Anwendungen im Unternehmen auszurichten: Nutzt ein Team z. B. ChatGPT, Copilot, Midjourney oder firmeninterne ML-Tools, müssen genau diese Systeme geschult werden – mit echten Anwendungsfällen, nicht abstrakten Prinzipien.
🔗 Weiterführende Inhalte :
Der MDR beleuchtet die neue Schulungspflicht für KI aus rechtlicher und praktischer Sicht:
Was Sie jetzt tun können
Trotz aller Unklarheiten gilt: Unternehmen müssen tätig werden. Hier einige empfohlene Schritte:
KI-Einsatz im Unternehmen analysieren→ Wo wird KI eingesetzt? Welche Systeme sind relevant?
Zielgruppen und Risiken identifizieren→ Wer arbeitet mit KI? Wo bestehen Datenschutz- oder Ethikrisiken?
Schulung buchen → Sichern Sie sich rechtlich ab, buchen Sie beispielsweise eine KI-Schulung bei unserem Team.
Dokumentation sicherstellen→ Inhalte, Teilnahmen und Evaluierungen nachweisbar wie durch ein Zertifikat, festhalten.
Im Nachgang: Wählen Sie KI-Experten im Unternehmen, um Mitarbeitende bei Fragen zu unterstützen.
Unser Fazit: Pflicht mit Potenzial – aber ungenügend vorbereitet
Die Einführung der KI-Schulungspflicht war überfällig, denn der reflektierte Umgang mit Künstlicher Intelligenz gehört zum digitalen Alltag. Noch ist der aktuelle Zustand allerdings unbefriedigend: Unternehmen stehen in der Pflicht, ohne dass der Gesetzgeber einen verlässlichen Rahmen liefert.
Was wir brauchen, sind
verbindliche Standards für Inhalt und Umfang der Schulungen,
rechtssichere Leitlinien von Aufsichtsbehörden,
klare Orientierung, welche Tools und Technologien im Fokus stehen sollen.
Deshalb: Gute Ideen müssen auch gut umgesetzt werden. Der aktuelle Schwebezustand hilft weder den Unternehmen noch dem Datenschutz.
Empfohlene nächste Schritte für Unternehmen
Lassen Sie sich beraten: Wir helfen Ihnen, buchen Sie Ihre KI-Schulung
Bleiben Sie informiert: Abonnieren Sie unseren Newsletter für Updates zur rechtlichen Entwicklung.
Setzen Sie auf Praxistauglichkeit: Schulen Sie konkret genutzte Tools, nicht nur Theorie.
Comments