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KI-Schulungspflicht: Gut gemeint – aber nicht gut genug geregelt

  • marketing49675
  • 18. Juni
  • 3 Min. Lesezeit
Die EU-Schulungspflicht – und ihre Schwächen aus Sicht des Datenschutzes

Eine Handy hält ein Handy, das die Einführung von ChatGPT abbildet. Es wird erklärt, wie ChatGpt funktioniert und zeigt OpenAIs erste größere Publikmachung.
Mit dem Start von ChatGPT wurden KI-Systeme wie dieses zum Alltag. Wichtig, dass die Nutzung in einem Unternehmensumfeld reguliert wird – nur das "Wie" ist bislang nicht optimal.

Seit dem 1. Februar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht für Unternehmen, ihre Mitarbeitenden im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu schulen. Was auf den ersten Blick wie ein sinnvoller Schritt in Richtung digitaler Aufklärung wirkt, offenbart bei genauerem Hinsehen Schwächen – denn gesetzliche Grundlage, Inhalte und praktische Umsetzung sind bislang wenig konkret geregelt.


Was ist die KI-Schulungspflicht überhaupt?


Mit der wachsenden Verbreitung von KI-Anwendungen im Arbeitsalltag – von automatisierten Textgeneratoren über Empfehlungssysteme bis hin zu Entscheidungsunterstützungen – ist die Sensibilisierung von Mitarbeitenden wichtiger denn je. Ziel der neuen Schulungspflicht ist es, Risiken wie diskriminierende Algorithmen, intransparente Ergebnisse oder fehlerhafte Entscheidungen frühzeitig zu erkennen und verantwortungsvoll mit KI umzugehen.


Die Grundidee ist KLAR zu begrüßen: KI soll nicht blind genutzt werden – insbesondere, wenn personenbezogene oder sensible Daten im Spiel sind. Deshalb sind Schulungen wichtig. Es gibt allerdings wesentliche Kritikpunkte, die nicht in Vergessenheit geraten dürfen.


Kritikpunkt 1: Fehlende gesetzliche Klarheit


Trotz ihrer Einführung fehlt der Schulungspflicht eine klare gesetzliche Grundlage. Bisher gibt es …


… keinen spezifischen Paragrafen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder der DSGVO, der die Schulungspflicht explizit regelt,

… keine bundeseinheitliche Verordnung, die den Umfang oder die Inhalte festlegt,

… keine abgestimmten Empfehlungen der Datenschutzkonferenz (DSK) oder der Aufsichtsbehörden.


Die Pflicht wird vielfach nur aus der allgemeinen Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) und der Relevanz von KI-Systemen im datenschutzrechtlichen Kontext abgeleitet. Für Unternehmen bedeutet das: Sie sind verpflichtet zu handeln, wissen aber nicht genau, wie.


Gleiches gilt für Artikel 4 des AI-Acts: Er verlangt zwar, dass alle Beschäftigten, die KI nutzen über das notwendige Wissen verfügen – doch in welchem Maße oder Umfang bleibt unberücksichtigt. Gleichzeitig betrifft die Regel alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen.


Kritikpunkt 2: Vage Inhalte – keine konkreten Standards

Was genau sollen Mitarbeitende lernen? Bisher gibt es nur vage Leitlinien, wie zum Beispiel:


  • Grundlagen von KI-Systemen

  • Wirkmechanismen automatisierter Entscheidungen

  • Chancen und Risiken von KI-Systemen

  • Verantwortlicher Umgang mit KI im Arbeitskontext


Was fehlt, sind:

  • konkrete Schulungsziele und Prüfstandards

  • modularisierte Schulungsformate für unterschiedliche Rollen

  • klare Vorgaben, welche Tools und Systeme geschult werden müssen


Dabei wäre es essenziell, die Schulung an konkreten KI-Anwendungen im Unternehmen auszurichten: Nutzt ein Team z. B. ChatGPT, Copilot, Midjourney oder firmeninterne ML-Tools, müssen genau diese Systeme geschult werden – mit echten Anwendungsfällen, nicht abstrakten Prinzipien.


🔗 Weiterführende Inhalte :

Der MDR beleuchtet die neue Schulungspflicht für KI aus rechtlicher und praktischer Sicht:



Was Sie jetzt tun können

Trotz aller Unklarheiten gilt: Unternehmen müssen tätig werden. Hier einige empfohlene Schritte:


  1. KI-Einsatz im Unternehmen analysieren→ Wo wird KI eingesetzt? Welche Systeme sind relevant?

  2. Zielgruppen und Risiken identifizieren→ Wer arbeitet mit KI? Wo bestehen Datenschutz- oder Ethikrisiken?

  3. Schulung buchen → Sichern Sie sich rechtlich ab, buchen Sie beispielsweise eine KI-Schulung bei unserem Team.

  4. Dokumentation sicherstellen→ Inhalte, Teilnahmen und Evaluierungen nachweisbar wie durch ein Zertifikat, festhalten.

  5. Im Nachgang: Wählen Sie KI-Experten im Unternehmen, um Mitarbeitende bei Fragen zu unterstützen.


Unser Fazit: Pflicht mit Potenzial – aber ungenügend vorbereitet


Die Einführung der KI-Schulungspflicht war überfällig, denn der reflektierte Umgang mit Künstlicher Intelligenz gehört zum digitalen Alltag. Noch ist der aktuelle Zustand allerdings unbefriedigend: Unternehmen stehen in der Pflicht, ohne dass der Gesetzgeber einen verlässlichen Rahmen liefert.


Was wir brauchen, sind

  • verbindliche Standards für Inhalt und Umfang der Schulungen,

  • rechtssichere Leitlinien von Aufsichtsbehörden,

  • klare Orientierung, welche Tools und Technologien im Fokus stehen sollen.


Deshalb: Gute Ideen müssen auch gut umgesetzt werden. Der aktuelle Schwebezustand hilft weder den Unternehmen noch dem Datenschutz.


Empfohlene nächste Schritte für Unternehmen

 
 
 

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